Teleskopmast für Zweiteilige Prüfanlage, Höhe ca. 2,7 bis 5,5 m

Der Telekopmast wird auf dem Prüfwagen neben dem Hochspannungstubus in einen speziellen, hochisolierenden Aufnahmefuß (ca. in 1,7 m Höhe) gesteckt. Er ist darin drehbar gelagert. Der Teleskopmast und der Prüfwagen zusammen kommen im zusammengefahrenen Zustand auf eine Gesamthöhe von ca. 2,7 m. Der Telekopmast kann auf eine Höhe von ca. 4,2 m (Gesamthöhe mit Prüfwagen ca. 5,5 m) ausgefahren werden. Der Mast wird bequem pneumatisch über eine Handpumpe ausgefahren bzw. durch eine Ablassvorrichtung wieder eingefahren.

Das Drahtseil zur Kontaktierung kann max. ca. 5,5 m ausgefahren werden. Bei max. ausgefahrenem Teleskopmast kann demzufolge das Seil noch ca. 2 m waagerecht an das Prüfobjekt gezogen werden.

  • inkl. Seilstraffung und Aufrollvorrichtung
  • mit Verbindungskabel HV-Kabel HVC100KS-KS01 (Art. Nr. 212338)
  • mit Kontaktzange (Art. Nr. 202363) zur Kontaktierung am Prüfobjekt
  • mit seitlich angebrachter Handpumpe zum Ausfahren des Teleskopmasten

Eine Kontaktierung kann auch ohne Teleskopmast mittels einer Hochspannungsleitung mit Kabelschuh vom Tubus und auf der anderen Seite mittels Kontaktzange am Prüfobjekt (z.B. am Stromabnehmer) erfolgen.

Teleskopmast für Zweiteilige Prüfanlage, Höhe ca. 2,7 bis 5,5 m

Diverses
Mehr Informationen
Artikel-Nummer 204123
VERGLEICHEN
DATENBLATT